Betriebskostenabrechnung Düsseldorf

Heizkostenabrechung und Betriebskostenabrechnung

Betriebskosten sind gemäß § 1 Abs. 1 Betriebskostenverordnung definiert als die Kosten, die dem Eigentümer durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes und des Grundstücks laufend entstehen.

Mit der in § 556 Abs. 3 BGB normierten Abrechnungspflicht des Vermieters über die Vorauszahlungen geht das primäre Interesse einher, die im jeweiligen Abrechnungszeitraum angefallenen Betriebskosten auch vollständig auf die Mieter umlegen bzw. etwaige Nachzahlungen durchsetzen zu können.

Die inhaltlichen und formellen Hürden, die es im Rahmen der Erstellung einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung zu berücksichtigen gilt, liegen u.a. aufgrund der umfangreichen Rechtsprechung in diesem Bereich hoch. Es stellen sich Fragen, wie z.B.:

  • Können alle angefallenen Kosten auf die Mieter umgelegt werden?
  • Sind die Umlageschlüssel zur Verteilung der abgerechneten Positionen korrekt und nachvollziehbar?
  • Ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gewahrt?
  • Muss der Betriebskostenspiegel berücksichtigt werden?
  • Bis wann muss über Betriebskosten abgerechnet werden?
  • Welche Besonderheiten gibt es, wenn im Objekt eine gewerbliche Mieterin ist?
  • Welche sonstigen Fristen sind zu berücksichtigen?
  • Wie werden Kosten umgelegt, die nur alle paar Jahre entstehen?
  • Sind alle formellen Voraussetzungen der Betriebskostenabrechnung erfüllt?
  • Sind alle inhaltlichen bzw. materiellen Voraussetzungen der Betriebskostenabrechnung erfüllt?
  • Gibt es Besonderheiten bei der Abrechnung über Heizkosten zu berücksichtigen?
  • Welche Rolle spielt die Heizkostenverordnung für die Abrechnung?
  • Können bzw. müssen die Vorauszahlungen auf die Betriebskosten erhöht bzw. angepasst werden?
  • Können Korrekturen noch nach Erteilung der Abrechnung vorgenommen werden?
  • Hindern Einwendungen des Mieters die Fälligkeit?
  • Wie wirken sich vom Mieter durchgeführte Minderungen auf die Abrechnung aus?
  • Wie können Nachforderungen durchgesetzt werden?
  • Als auf das Mietrecht spezialisierte Anwaltskanzlei kennen wir die Probleme, die im Zusammenhang mit der Abrechnung über Heiz- und Betriebskosten entstehen können. Zudem haben wir langjährige Erfahrung in der Prüfung von Abrechnungen, so dass wir Sie von der Erstellung der Abrechnung bis zu Durchsetzung von Nachforderungen beraten können.

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