Gewerberaummietrecht
Anders als im Wohnraummietrecht bestehen im Gewerberaummietrecht mehr und andere gesetzliche Freiräume für beide Parteien. Dies bietet Mietern und Vermietern einerseits großen Verhandlungs- und Gestaltungsspielraum, birgt aber andererseits wegen der Langfristigkeit von Gewerberaummietverträgen auch große finanzielle Risiken. So können beispielsweise einfache Formverstöße dazu führen, dass der Vertrag entgegen der vertraglich fest vereinbarten langjährigen Laufzeit sofort mit gesetzlicher Frist kündbar wird. Das hiermit verbundene finanzielle Risiko ist oft erheblich.
Auf Wunsch beraten wir Sie deshalb bereits
- bei der Vertragsgestaltung des Mietvertrages Ihrer Gewerbeimmobilien,
- prüfen den Vertrag auf Verletzung von Formvorschriften,
- überprüfen für Sie die Wirksamkeit von Renovierungsvereinbarungen, Rückbauverpflichtungen oder Instandhaltungsverpflichtungen,
- beraten zu den rechtlichen Konsequenzen von Flächenabweichungen oder
- kümmern uns um die Sicherheitsleistung bei Beendigung des Mietverhältnisses.




