Kosten
Die Gebühren von Rechtsanwälten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
In einem ersten Gespräch erhalten Sie als Mandant selbstverständliche eine umfassende Auskunft darüber, was die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit kosten wird. Oft reicht schon eine Erstberatung aus. Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit können individuell vereinbart werden.
Neben den Gebühren des RVG besteht die Möglichkeit Honorare auf Stundenhonorarbasis oder als Pauschale zu vereinbaren, so z.B. für Gutachten, Hausbesuche, Ortsbesichtigungen oder für die Teilnahme unserer Rechtsanwälte bei Übergabeverhandlungen. Auf Wunsch können auch Beraterverträge geschlossen werden, die eine dauerhafte Kostenkalkulationsgrundlage für den Auftraggeber ermöglichen.
Sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, kann beim Amtsgericht auch Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe beantragt werden.



