Maklerrecht



Die gesetzlichen Regelungen zum Maklerrecht sind recht dürftig. Das Recht der Makler ist weitestgehend Richterrecht. Dies macht den Umgang mit dem Maklerrecht schwierig, zumal Instanzgerichte regional unterschiedlich entscheiden und nicht auf eine eindeutige gesetzliche Regelung zurückgegriffen werden kann.

Auch erfahrenen Praktikern bereitet es oft Schwierigkeiten, festzustellen, ob eine Provision verdient worden ist oder nicht. Die Feststellung eines Provisionsanspruches ist sehr oft schwierig und immer eine Frage des jeweiligen Einzelfalles. Daher ist die genaue Kenntnis des Maklerrechts genauso wichtig, wie eine Beratung über die Aussichten, einen vermeintlichen Anspruch erfolgreich durchsetzen zu können.

Die gerichtliche Geltendmachung, z.B. die Durchsetzung oder auch Rückforderung eines Provisionsanspruches, sollte erst dann in Betracht gezogen werden, wenn der Anspruch Aussicht auf gerichtlichen Erfolg verspricht und auch erfolgreich vollstreckt werden kann. Denn wer möchte schon seinem „gutem Geld noch Schlechtes hinterherwerfen“.