Maklerrecht Düsseldorf

Rechtsberatung für Makler

Stellt sich Ihnen nach erfolgreichem Hauskauf oder Mietvertragsabschluss die Frage hinsichtlich der Wirksamkeit eines Maklervertrages oder der Zahlungsverpflichtung eines Provisionsanspruchs?

Die gesetzlichen Regelungen zum Maklerrecht sind eher dürftig. Das Recht der Makler ist weitestgehend Richterrecht. Dies macht den Umgang mit dem Maklerrecht schwierig, zumal Instanzgerichte regional unterschiedlich entscheiden und nicht immer auf eine eindeutige gesetzliche Regelung zurückgegriffen werden kann. Unser Anspruch ist es daher, jederzeit für Sie auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung – insbesondere der höchstrichterlichen des Bundesgerichtshofes – zu sein.

Auch erfahrenen Praktikern bereitet es oft Schwierigkeiten, festzustellen, ob eine Provision verdient worden ist oder nicht. Die Feststellung eines wirksamen Provisionsanspruches ist immer eine Frage des jeweiligen Einzelfalles. Daher ist die genaue Kenntnis des Maklerrechts genauso wichtig, wie eine Rechtsberatung über die Aussichten, einen vermeintlichen Anspruch erfolgreich durchsetzen zu können.

Nicht minder wichtig ist für den Makler, seine Verträge und Dokumentation so zu gestalten, dass der berechtigte Anspruch auf Maklercourtage zukünftig zuverlässiger durchgesetzt werden kann.

Das Maklerrecht gehört zum Fachgebiet der Fachanwälte für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Auf dieses Rechtsgebiet ist unsere Kanzlei spezialisiert. Wir sind somit der richtige Ansprechpartner für maklerrechtliche Streitigkeiten und treten gern als Ihre Anwälte auf oder entwerfen neue und auf Sie persönlich zugeschnittene Maklerverträge.

Im Maklerrecht geht es im Wesentlichen um die Frage, ob ein Provisionsanspruch zwischen dem Immobilienmakler (der wichtigsten Erscheinungsform des Maklers) und dem Maklerkunden entstanden ist. Im Wesentlichen stellen sich für den Makler oder den Auftraggeber hinsichtlich der Wirksamkeit eines Provisionsanspruchs vier Fragen:

  • Ist der Maklervertrag wirksam zustande gekommen?
  • Kann der Makler den Nachweis oder die Vermittlung des Vertragsschlusses dokumentieren?
  • Liegt überhaupt ein wirksamer Hauptvertrag vor?
  • Waren der Nachweis oder die Vermittlung ursächlich bzw. kausal für den Vertragsschluss?

Fragen und Antworten zum Thema Maklerrecht.

Ihre Ansprechpartner zum Thema Rechtsberatung für Makler sind:

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