Pachtrecht Düsseldorf

Pachtrecht

Im Rahmen des Pachtrechts stößt man immer wieder auf die Frage, welchen Vertragstyp die Parteien nach eigenem Willen vereinbart haben. Hierbei ist entscheidend, ob dem nutzenden Vertragspartner nur das Gebrauchsrecht (Mietvertrag) oder aber das Fruchtziehungsrecht (Pachtvertrag) übertragen werden soll. Die Pacht unterscheidet sich von der Miete insbesondere dadurch, dass neben Sachen oder Sachgesamtheiten auch Rechte (Jagdpacht) oder Rechtsgesamtheiten (Unternehmen) verpachtet werden können.

Neben dem Recht des Pächters zum Gebrauch der Pachtsache, hat der Pächter das Recht, aus der Pachtsache im Rahmen der Bewirtschaftung des Pachtobjektes einen Ertrag zu ziehen. Bei der Pacht eines landwirtschaftlichen Grundstücks oder eines Gartens stehen dem Pächter die erwirtschafteten Feldfrüchte hieraus zu. Hier wird der entscheidende Unterschied zur Miete deutlich, die dem Mieter nur ein Recht zum Gebrauch der gemieteten Sache gewährt.

Bei der Abgrenzung zwischen der Geschäftsraummiete und der Geschäftsraumpacht treten häufig Probleme auf. Die Geschäftsraummiete betrifft allein die Überlassung und Nutzung der vermieteten Räumlichkeiten zum vertraglich vereinbarten Zweck. Die Geschäftsraumpacht erstreckt sich zusätzlich noch auf die mitvermietete Einrichtung, die zur Fruchtziehung tauglich ist. Werden Räume ohne Inventar überlassen, liegt unabhängig von der Bezeichnung, die im Vertrag gewählt wurde, eine mietvertragliche Vereinbarung vor. Werden die Räume mit einer Einrichtung oder einer sonstigen Ausstattung überlassen, die zur Ziehung geeignet ist, handelt es sich in der Regel um eine pachtvertragliche Vereinbarung. Die Erhaltung des zur Fruchtziehung überlassenen Inventars ist üblicherweise Aufgabe des Pächters.

Wenn feststeht, dass Pachtrecht Anwendung findet, können u.a. die bereits aus dem Mietrecht bekannten Ansprüche auf Kündigung, Minderung oder Mängelbeseitigung entstehen. Für das Kündigungsrecht gibt es im Pachtrecht besondere Vorschriften. Bei verspäteter Rückgabe der Pachtsache hat der Verpächter wie der Vermieter im Mietrecht einen Anspruch auf Nutzungsersatz.

Wichtig: Für Ansprüche des Verpächters auf Herausgabe und Ersatz von fehlendem Inventar gilt eine kurze Verjährungsfrist.

Besondere Vorschriften gelten für die Verpachtung von forst- und landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, für die Verpachtung von Apotheken (Apothekengesetz) und Kleingärten (Bundeskleingartengesetz). Rechtliche Probleme im Bereich des Pachtrechts kommen häufig bei Verträgen über die Nutzung von Räumlichkeiten bzw. Grundstücken als Hotel oder Gaststätte mit Inventar, oder als Tankstelle, Golfplatz, Pferdestallung oder Betrieb eines Parkhauses auf.

Die Pacht gehört auf Grund der Verweisung zu einer Vielzahl von mietrechtlichen Vorschriften zum Spezialgebiet der Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Auf dieses Rechtsgebiet ist unsere Kanzlei spezialisiert. Gerne beantworten wir Ihnen Ihre diesbezüglichen Fragen und helfen Ihnen im Rahmen einer umfassenden Rechtsberatung sowie einer außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Vertretung, die für Sie optimalen Handlungsoptionen zu bestimmen.

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