Wohnungseigentumsrecht



Das Wohnungseigentumsrecht wurde novelliert.

So wurde z.B. die Prozessordnung geändert, nämlich der Rechtsweg für WEG-Verfahren aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit in die Zivilprozessordnung verlagert. Hierdurch ergeben sich für Klagen für Wohnungseigentümer oder Verwalter z.B. in Anfechtungsverfahren neue rechtliche Probleme und Kostenrisiken. Denn nicht nur, dass der Amtsermittlungsgrundsatz des FGG weggefallen ist, auch die Beweisregeln und Vorschriften zum Sachvortrag sind damit andere geworden.

Neue Fragen ergeben sich auch für viele Verwalter und Wohnungseigentümer hinsichtlich der neuen Regelungen zur Beschlussfassung bei baulichen Änderungen im Wohnungseigentumsrecht.

Wir beraten und begleiten Sie von Anfang an bei der Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Wohnungseigentum. Wir vertreten Wohnungseigentümer gerichtlich in Beschlussanfechtungsverfahren. Bei der Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen beraten wir zu sämtlichen Bereichen, wie zum Beispiel Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen oder Instandhaltungsmaßnahmen. Selbstverständlich führen wir auch gerichtliche Wohngeldverfahren gegen zahlungsunwillige Wohnungseigentümer durch.

Sollten Sie eine andere Frage zum Wohnungseigentumsrecht haben, rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin für eine persönliche Beratung.