Vermittlung Düsseldorf

Vermittlung des Hauptvertrages

Die dem Vermittlungsmakler obliegende Leistung besteht in der Vermittlung des Hauptvertrages, d.h. der bewussten Einwirkung auf den Vertragspartner und der finalen Herbeiführung der Abschlussbereitschaft des Vertragspartners des künftigen Hauptvertrages.

  • Was muss der Makler machen, damit die Provision verdient wird?
  • Wem ist er in erster Linie verpflichtet?
  • Haftet er für fehlerhafte Angaben des Verkäufers oder Vermieters?
  • Darf der Makler Käufer und Verkäufer gleichzeitig betreuen (Doppelmakler)?

Bei diesen und anderen Fragen zum Vertrag können wir Ihnen weiterhelfen.

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Maklerrecht

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