Hausverwaltung ist Vermögensverwaltung und damit originäre Anwaltstätigkeit. Denn Vermögensverwaltung ist Vertrauenssache.
Die anwaltliche Vertretung im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ist der Schwerpunkt unserer Kanzlei. Deshalb vertreten wir Vermieter bundesweit und übernehmen insoweit auch die mietrechtliche Hausverwaltung im Rahmen der Vermögensverwaltung für unsere Mandanten. Das macht die Kommunikationswege und Bearbeitungszeiten kurz und spart Ihnen Aufwand und Zeit.
Durch die Kombination von mietrechtlicher Hausverwaltung und Anwaltskanzlei unter einem Dach können wir unseren Mandanten einen hohen Service und einen hohen Grad an Rechtssicherheit bei der rechtlichen Handhabung ihrer Vermögenswerte bieten. Denn oft können wir auf Grund unserer Erfahrung bereits im Vorfeld Streit vermeiden und damit die Notwendigkeit gerichtlicher Auseinandersetzungen minimieren oder schwierige Rechtsverhältnisse befrieden. Das schont Ihre Nerven und spart Ihnen Geld.
Wir kümmern uns für Sie darum,
Darüber hinaus beraten wir Sie gerne und kurzfristig persönlich oder telefonisch zu allen immobilienrechtlichen Fragen.
Sie können Ihre Immobilie vollständig von uns mietrechtlich verwalten lassen oder uns nur einzelne Tätigkeiten übertragen. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir für Sie das optimale Verwaltungspaket.
Ihre Ansprechpartner zum Thema Hausverwaltung sind:
Hausverwaltung ist Vermögensverwaltung