Unser Gesetzgeber hat das Wohnungseigentumsrecht im Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (kurz: WEG) geregelt. Das WEG regelt insbesondere die Rechte der Eigentümer untereinander und der Verwaltung. Hierbei ergeben sich auf Grund der unterschiedlichen Interessen viele Themenkomplexe.
Fragen stellen sich z.B. für Eigentümer und Verwalter hinsichtlich der neuen Regelungen zur
Wir beraten und begleiten Sie auch gerne von Anfang an zu allen Fragen
Selbstverständlich führen wir auch gerichtliche
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Eigentumswohnungen in Düsseldorf