Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Michael Kreuzau

Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

  • Mehr als 20 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt mit den Tätigkeitsschwerpunkten Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
  • Bundesweite rechtliche Beratung und Vertretung für Vermieter, gewerbliche Mieter, Hausverwalter und Eigentümer in allen Angelegenheiten, Schwerpunkt: Mietrecht und allgemeines Immobilienrecht
  • Autor für die mietrechtliche Fachzeitschrift InfoM 2010 - 2012

Sprachen

  • Französisch
  • Englisch

Mitgliedschaften & ehrenamtliche Tätigkeiten

  • Vorstandsmitglied des Düsseldorfer Anwaltvereins
  • Vorstandsmitglied der Anwaltlichen Verbraucherschlichtungsstelle NRW e.V.
  • Mitglied des Deutschen Mietgerichtstages
  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein

Rechtsanwalt Kreuzau beantwortet Ihre Fragen zu den Themen Vermieten, Verkaufen, Grundstücksrecht, Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht. Dank mehrfacher Auszeichnungen gehört Michael Kreuzau mittlerweile zu den besten Anwälten für Mietrecht. 

Auszeichnungen

FOCUS: Michael Kreuzau 2023 erneut als Top-Anwalt ausgezeichnet

Auch in diesem Jahr wurden von den renommierten Magazinen Focus die besten Anwälte eruiert und nach Fachgebiet in der aktuellen Printausgabe publiziert.

1 von 1000 Top Anwälten in 2023, Michael Kreuzau

Kreutzer & Kreuzau als eine der besten Anwaltskanzleien für Privatmandaten

Auch in diesem Jahr wurden von den renommierten Magazinen stern & Capital die besten Anwaltskanzleien für Privatmandanten eruiert und nach Fachgebiet in den aktuellen Printausgaben publiziert.

Eine der besten Anwaltskanzleien für Privatmandate 2023, Michael Kreuzau

FOCUS: Michael Kreuzau 2022 erneut als Top-Anwalt ausgezeichnet

Das Magazin FOCUS hat 2022 in seinem Sonderheft „Recht & Rat” Deutschlands Top-Anwälte in Ihrer Nähe gekürt. Michael Kreuzau wurde als Top-Anwalt im Westen Deutschlands ausgezeichnet.

FOCUS TOP-Anwalt 2022, Michael Kreuzau

M&A Today Global Awards Winner 2022

Michael Kreuzau - M&A Today Global Awards Winner 2022

M&A Today Global Awards Winner 2022, Michael Kreuzau

FOCUS: Michael Kreuzau 2021 erneut als TOP-Anwalt ausgezeichnet

Das Magazin FOCUS hat 2021 in seinem Sonderheft „Recht & Rat” Deutschlands Top-Anwälte in Ihrer Nähe gekürt. Michael Kreuzau wurde als Top-Anwalt im Westen Deutschlands ausgezeichnet.

FOCUS TOP-Anwalt 2021, Michael Kreuzau

Corporate Excellence Award 2020

Leading Expert in Property & Real Estate Law 2020 - Germany

2020 Corporate Excellence Awards, Michael Kreuzau

Beste Anwaltskanzlei 2020

Beste Anwaltskanzlei 2020

Beste Anwaltskanzlei 2020, Michael Kreuzau

Legal Awards 2020

Michael Kreuzau – Real Estates Lawyer of the Year 2020 in Germany

Legal Awards 2020, Michael Kreuzau

FOCUS: Michael Kreuzau auch 2020 als TOP-Anwalt ausgezeichnet

Das Magazin FOCUS hat 2020 in seinem Sonderheft “Recht-Spezial” Deutschlands Top-Anwälte in Ihrer Nähe gekürt. Michael Kreuzau wurde als Top-Anwalt im Westen Deutschlands ausgezeichnet.

Zum Hintergrund: Das renommierte Nachrichtenmagazin FOCUS hat in seiner Spezial-Ausgabe Oktober/November 2020 „1000 Top-Anwälte und Kanzleien“ die „Top-Juristen 2020" ermittelt. Diese Liste wurde in Zusammenarbeit mit dem Statistik-Unternehmen Statista auf Basis einer Befragung von mehr als 24.000 Fachanwälten und Fachanwältinnen in Deutschland aufgestellt. Sie basiert auf der Anzahl der Empfehlungen unabhängig voneinander befragter Fachanwälte. Insgesamt wurden von den ca. 24.000 Fachanwälten bundesweit nur 1000 Rechtsanwälte mit dem Titel „FOCUS TOP-Anwälte 2020“ prämiert.

Die vollständige Liste der „TOP-Anwälte 2020“ ist in der FOCUS-Sonderausgabe „Recht-Spezial“ im Zeitschriftenhandel oder im FOCUS Onlineshop als PDF für 1,99 € erhältlich.

FOCUS TOP ANWALT 2020, Michael Kreuzau

Corporate Excellence Award 2019

Leading Expert in Property & Real Estate Law 2019 - Germany

2019 Corporate Excellence Awards, Michael Kreuzau

Legal Awards 2019

Michael Kreuzau – Real Estates Lawyer of the Year 2019 in Germany

Legal Awards 2019, Michael Kreuzau

FOCUS: Michael Kreuzau 2019 als TOP-Anwalt ausgezeichnet

Das Magazin FOCUS hat 2019 in seinem Sonderheft zum Thema “Recht” wieder Deutschlands Top-Anwälte in unterschiedlichen Fachbereichen gekürt. Michael Kreuzau wurde als Top-Anwalt im Rechtsgebiet “Miet- und Wohnungseigentumsrecht ausgezeichnet”.

Zum Hintergrund: Das renommierte Nachrichtenmagazin FOCUS hat in seiner Spezial-Ausgabe Oktober/November 2019 „Ihr Recht“ die „Top-Anwälte 2019" ermittelt. Diese Liste wurde in Zusammenarbeit mit dem Statistik-Unternehmen Statista auf Basis einer Befragung von mehr als 24.000 Fachanwälten und Fachanwältinnen in Deutschland aufgestellt. Sie basiert auf der Anzahl der Empfehlungen unabhängig voneinander befragter Fachanwälte. Insgesamt wurden von den ca. 24.000 Fachanwälten bundesweit nur etwa 690 Rechtsanwälte für insgesamt zehn Fachgebiete mit dem Titel „FOCUS Top Anwalt 2019“ prämiert.

Die vollständige Liste der „TOP-Anwälte 2019“ ist in der FOCUS-Sonderausgabe „Ihr Recht“ im Zeitschriftenhandel oder im FOCUS Onlineshop als PDF für 5,99 € erhältlich.

FOCUS TOP ANWÄLTE 2019, Michael Kreuzau

Publikationen

„Thor Steinar“: Wie weit geht die Aufklärungspflicht des Mieters über „problematische“ Sortimente?

Erklärt der Vermieter vor Vertragsschluss ausdrücklich Bedenken gegen den Verkauf bestimmter Waren (hier: Textilien der Marke „Thor Steinar“), so muss der Mieter ihn auf entsprechende Nachfrage vollständig und zutreffend über den Stellenwert aufklären, den diese (möglicherweise) im angebotenen Sortiment haben werden.

Info M 2012, 536 (Kreuzau), Michael Kreuzau

Kautionsbürgschaft: Kann der Mieter Rückgabe der Bürgschaftsurkunde an sich selbst verlangen?

Stellt der Mieter als Mietsicherheit eine Bürgschaft, so kann er nach Wegfall des Sicherungszwecks grundsätzlich nur Herausgabe der Bürgschaftsurkunde an den Bürgen verlangen. Auch aus der Interessenlage der Beteiligten ist jedenfalls dann nichts anderes herzuleiten, wenn die Bürgschaftsurkunde ausdrücklich die Rückgabe an den Bürgen vorsieht.

Info M 2012, 418 (Kreuzau), Michael Kreuzau

Kaution und Eigentümerwechsel: Muss der Mieter eine Kaution „wiederauffüllen“, die der Veräußerer zurückgezahlt hat?

Zahlt der veräußernde Vermieter eine vom Mieter geleistete Barkaution vor dem Eigentumswechsel an diesen zurück, so liegt darin – mangels ausdrücklicher Vereinbarungen – eine konkludente Aufhebung der Kautionsabrede. Der Erwerber hat dann keinen Anspruch auf (erneute) Kautionsleistung.

Info M 2011, 416 (Kreuzau), Michael Kreuzau

Einsicht in BK-Abrechnungsbelege: Darf der Mieter auch die zugrunde gelegte Flächenberechnung einsehen?

Legt der Vermieter der BK-Abrechnung nach Flächenanteilen eine von ihm selbst erstellte Flächenberechnung zugrunde, so darf der Mieter auch diese gemäß § 259 Abs. 1 BGB einsehen, wenn er konkrete Einwände gegen ihre Richtigkeit hat.

Info M 2011, 163 (Kreuzau), Michael Kreuzau

Mietausfallschaden: Entfällt der Anspruch für den Zeitraum, in dem der Vermieter das Objekt für die Wiedervermietung renovieren lässt?

Der Vermieter kann nach Kündigung wegen Zahlungsverzugs den Schadenersatz wegen Mietausfall auch für denjenigen Zeitraum verlangen, in dem er das Mietobjekt für die Wiedervermietung renovieren lässt Auch dieser Mietausfall ist ursächlich auf den Zahlungsverzug zurückzuführen.

Info M 2011, 125 (Kreuzau), Michael Kreuzau

Mietsicherheit und Eigentümerwechsel: Muss der Mieter bei der Übertragung der Sicherheit auf den Erwerber mitwirken?

Hat der Wohnungsmieter die Mietsicherheit durch Verpfändung eines Sparguthabens geleistet, so ist er nach einem Eigentümerwechsel verpflichtet, der Übertragung auf den neuen Eigentümer zuzustimmen. Tut er das nicht und gibt der (ursprüngliche) Vermieter die Sicherheit daraufhin frei, so muss der Mieter dem Erwerber erneut Sicherheit leisten.

Info M 2011, 6 (Kreuzau), Michael Kreuzau

Betriebskosten: Kann der Mieter mit Vorschuss-Rückzahlungsansprüchen aufrechnen?

Im beendeten Mietverhältnis kann der Mieter die BK-Vorauszahlungen für nicht fristgerecht abgerechnete Abrechnungszeiträume zurückfordern. Diesen Anspruch kann er auch im Wege der Aufrechnung gegen Forderungen des Vermieters geltend machen. Die Wirkung der Aufrechnung entfällt jedoch ex nunc, soweit der Vermieter nachträglich eine wirksame Abrechnung erteilt und der Mieter danach Betriebskosten schuldet.

Info M 2010, 472 (Kreuzau), Michael Kreuzau

BK: Ist die Abrechnung formell unwirksam, wenn die Gesamtpersonenzahl in „Personenbruchteilen“ angegeben ist?

Eine Betriebskostenabrechnung nach Personenzahl ist nicht deshalb formell unwirksam, weil die Gesamtpersonenzahl – ohne nähere Erläuterung - mit „Personenbruchteilen“ angegeben ist (z.B.: „20,39 Personen“).

Info M 2010, 424 (Kreuzau), Michael Kreuzau

Telefon +49 (211) 200 500 00