Vergütung

Was kostet der Anwalt?

Zum Thema anwaltliche Gebühren haben viele ein völlig falsches Bild. Die Gebühren von Rechtsanwälten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt.

Fragen Sie uns gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für uns selbstverständlich. Sicher kostet anwaltliche Beratung Geld, doch sich nicht anwaltlich beraten zu lassen, kann Sie oftmals teurer zu stehen kommen. Denn gerade die vorbeugende Beratung hilft, zukünftige Kosten zu vermeiden oder hier und da noch etwas zu sparen.

In einem ersten Gespräch erhalten Sie als Mandant eine umfassende Auskunft darüber, was die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit kosten wird. Oft reicht schon eine Erstberatung aus.

Wir rechnen unsere anwaltliche Leistung differenziert ab, je nach Umfang und unter Beachtung der Vergütungsvorschriften. Neben den Gebühren des RVG besteht die Möglichkeit individuelle Vereinbarungen zu treffen, z.B. Honorare auf Stundenbasis oder als Pauschale.

Dies bietet sich an bei

  • rechtlichen Gutachten,
  • Hausbesuchen,
  • Ortsbesichtigungen oder
  • für die Teilnahme unserer Rechtsanwälte bei der Wohnungsübergabe.

Auf Wunsch können auch Beraterverträge geschlossen werden, die eine dauerhafte Kostenkalkulationsgrundlage für den Auftraggeber ermöglichen.

Sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, kann beim Amtsgericht auch Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Vergütung

Ein Anwalt kostet weniger als keiner.

Telefon +49 (211) 200 500 00