Im gewerblichen Mietrecht werden die Verträge zumeist auf lange Zeit geschlossen. Da die gesetzlichen Vorschriften zur Mieterhöhung nach § 558 BGB nur für Wohnungsmietverträge gelten, müssen die Parteien andere Vereinbarungen treffen, um Mieterhöhungen zu regeln.
Neben den auch im gewerblichen Mietrecht verbreiteten Staffelmietvereinbarungen sind sogenannte Wertsicherungsklauseln bzw. Indexklauseln üblich.
Diese Klauseln unterliegen den rechtlichen Vorschriften des Preisangaben- und Preisklauselgesetzes. Dieses Gesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen Klauseln wirksam oder unwirksam sind. Es bestimmt, welche Klauseln der behördlichen Genehmigung bedürfen, welche Klauseln genehmigungsfrei sind und für welche Klauseln eine Genehmigungsfiktion greift.
Wenn man diese Hürde überwunden hat, bleibt das Problem der Berechnung.
Wertsicherungsklauseln arbeiten meistens mit Indices, z.B. dem
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