Die dem Nachweismakler obliegende Leistung besteht in dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss des Hauptvertrages.
Gegenstand des Nachweises ist die Mitteilung des Immobilienmaklers an seinen Kunden, durch die dieser die Möglichkeit erhält, in konkrete Vertragsverhandlungen über das gewünschte Objekt einzutreten.
Das Objekt muss zum Zeitpunkt des Nachweises tatsächlich zum Verkauf oder zur Vermietung bereit stehen.
Maklerrecht