Die dem Vermittlungsmakler obliegende Leistung besteht in der Vermittlung des Hauptvertrages, d.h. der bewussten Einwirkung auf den Vertragspartner und der finalen Herbeiführung der Abschlussbereitschaft des Vertragspartners des künftigen Hauptvertrages.
Bei diesen und anderen Fragen zum Vertrag können wir Ihnen weiterhelfen.
Maklerrecht