Kündigung wegen Zahlungsverzug Düsseldorf

Zahlungsverzug

Gemäß § 543 BGB kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis aus wichtigem Grunde außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Ein wichtiger Grund kann z.B. vorliegen, bei

  • Zahlungsverzug mit zwei aufeinander folgenden Monatsmieten (§ 543 II S. 3 a 1. Alt. BGB),
  • Zahlungsverzug mit einem Betrag, der zwei Mieten erreicht über einen Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt (§ 543 II S. 3 b BGB)
  • Zahlungsverzug mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete (§ 543 II S. 3 a 2. Alt. BGB) aber auch bei
  • wiederholt unpünktlicher Mietzahlung nach erfolgter Abmahnung.

Da erheblicher Zahlungsverzug sogar zur fristlosen Kündigung berechtigt, rechtfertigt er selbstverständlich gleichzeitig auch die ordentliche Kündigung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.

Die rechtzeitige Nachzahlung oder Aufrechnung der Mieten kann nur die fristlose Kündigung heilen und regelmäßig nur dann, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall handelt.

Probleme ergeben sich aber auch dann, wenn der Mieter die Miete wegen Mängeln mindert. So kann ein zu hoch gewählter Minderungsbetrag, den Vermieter zur Kündigung berechtigen. Da der Mieter meistens nicht weiß, ob er angemessen mindert, ist die Kürzung oder Einbehaltung der Miete immer mit einem Kündigungsrisiko für den Mieter verbunden.

Ob oder wie der Vermieter kündigen kann und ob Minderung oder eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges im Einzelfall tatsächlich wirksam oder sinnvoll ist, können wir Ihnen sagen. 

Fragen Sie uns. Gerne helfen wir Ihnen bei der Prüfung Ihrer Kündigung oder helfen Ihnen bei rechtssicheren Formulierungen oder Räumungsklagen.

Ihre Ansprechpartner zum Thema Zahlungsverzug sind:

Kündigung wegen Zahlungsverzug Düsseldorf

Damit aus einem kleinen Streit kein Großer wird.

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