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Fristlose Kündigung Düsseldorf
Mietvertrag: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Vielleicht fragen Sie sich:
- Was bedeutet eigentlich die fristlose Kündigung des Mietvertrages einer Wohnung konkret?
- Wann muss der Mieter bei einer fristlosen Kündigung ausziehen? Etwa sofort?
- Wie muss eine fristlose Kündigung für die Wohnung formuliert sein?
- Welche Formvorschriften gibt es für die Kündigung?
- Wie muss die Kündigung zugestellt werden?
- Wann ist die fristlose Kündigung der Wohnung überhaupt möglich?
Gemäß § 543 BGB kann jede Vertragspartei das Mietverhältnis aus wichtigem Grunde außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Ein wichtiger Grund kann z.B. vorliegen, bei
- Zahlungsverzug mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete aber auch
- wiederholt unpünktliche Mietzahlung,
- erheblichen Beleidigungen, falschen Anschuldigungen oder leichtfertigen Strafanzeigen,
- Drohungen und Bedrohungen mit Gewalt,
- unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte,
- Verursachung von Geruchsbelästigungen und Immissionen (Raucherurteil),
- Hausfriedensstörungen,
- Belästigungen anderer Mieter durch den Mieter,
- Lärmverursachung (z.B. laute Musik, Türenknallen oder Schreien),
- Schadensverursachung und erheblichen Sorgfaltspflichtverletzungen,
- Schimmelbildung,
- Tierhaltung und Überbelegung der Wohnung,
- vorsätzlichen Verschmutzungen oder
- vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache.
Im Regelfall setzt eine Kündigung wegen eines vertragswidrigen Verhaltens eine Abmahnung des Mieters voraus. Bei besonders schweren Fällen, muss jedoch zuvor nicht abgemahnt werden.
Fragen Sie uns. Gerne helfen wir Ihnen bei der Prüfung Ihrer Kündigung oder helfen Ihnen bei rechtssicheren Formulierungen oder Räumungsklagen.
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