Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Wohnungseigentum Düsseldorf

Aufteilung von Mehrfamilienhäusern

Wohnungseigentum wird durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum oder durch Teilung begründet.

Die Teilung ist gegenüber dem Grundbuchamt zu erklären.

Sie enthält die Bestimmung, dass das Eigentum an einem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise geteilt wird, dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung verbunden ist.

Sondereigentum soll jedoch nur eingeräumt werden, wenn die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.

Bei allen in und zu diesem Themenkomplex entstehenden Fragen können wir Ihnen als Fachanwälte für Wohnungseigentumsrecht helfen.

Wir beraten und vertreten Sie gerne. Rufen Sie uns an.

Ihre Ansprechpartner zum Thema Aufteilung von Mehrfamilienhäusern sind:

Aufteilung von Mehrfamilienhäusern in Wohnungseigentum Düsseldorf

Damit aus einem kleinen Streit kein Großer wird.

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