Instandhaltung/Instandsetzung/Modernisierung/bauliche Veränderung Düsseldorf

Instandhaltung/bauliche Veränderung/Modernisierung

Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, seine eigene Wohnung bzw. sein Sondereigentum instand zu halten und von diesem und dem Gemeinschaftseigentum nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Ein solcher Nachteil wurde in der Vergangenheit z.B. angenommen bei

  • baulichen Veränderungen (Überdachen einer Terrasse etc.),
  • merklich wahrnehmbaren Geruchsbelästigungen in der Wohnung,
  • dem Anbringen eines Kamins mit zu erwartenden Emissionen oder
  • der Errichtung einer Florwallmauer mit Thujabepflanzung.

Abzugrenzen ist die Instandhaltung von der modernisierenden Instandhaltung, der baulichen Veränderung sowie der Modernisierung, für die gesonderte Vorschriften bestehen. Eine bauliche Veränderung darf z.B. nur durchgeführt werden, wenn alle betroffenen Eigentümer zugestimmt haben, die über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt sind.

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie

  • als Verwalter Probleme hinsichtlich Ihrer Pflichten zur Instandhaltung und Instandsetzung haben,
  • gegen Maßnahmen eines Miteigentümers vorgehen wollen,
  • als Eigentümer eine bauliche Veränderung Ihres Sondereigentums, z.B. Ihrer Wohnung, planen,
  • einen Beschluss aus diesem Themenbereich angreifen wollen oder einen solchen Angriff abwehren wollen.

Ihre Ansprechpartner zum Thema Instandhaltung/bauliche Veränderung/Modernisierung sind:

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Telefon +49 (211) 200 500 00