Beschlussanfechtung Düsseldorf

Beschlussanfechtung

Das Recht zur Beschlussfassung der Wohnungseigentümer ist in § 23 Absatz 1 des

Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (kurz: WEG)

geregelt.

Ein Beschluss der Wohnungseigentümer ist durch Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung wirksam. Dabei ist zunächst nicht von Bedeutung, ob z.B. formelle Mängel vorliegen. Ein Beschluss ist nur dann ungültig, wenn er gerichtlich angefochten und die Ungültigkeit durch ein Urteil festgestellt wird oder wenn er nichtig ist, weil er gegen zwingende Rechtsvorschriften verstößt.

Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Beschluss gültig ist, ergeben sich jedoch viele Folgefragen: 

  • Wurde die Einladungsfrist eingehalten?
  • Erfolgte die Einladung in der vorgeschriebenen Form (Textform, ausreichende Angabe der Tagesordnung etc.)?
  • Haben nur die stimmberechtigten Eigentümer abgestimmt?
  • Wurde die notwendige Mehrheit erreicht (einfache/qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit)?
  • War die Versammlung überhaupt für eine Beschlussfassung zuständig?
  • Ist der Beschluss inhaltlich hinreichend bestimmt?
  • Liegt ein Mehrheitsbeschluss vor, der eine Vereinbarung ersetzt?
  • Liegt ein gesetzes- oder vereinbarungswidriger Mehrheitsbeschluss vor?

Wichtig: Die Anfechtung des Beschlusses muss innerhalb eines Monates nach der Beschlussfassung bei dem zuständigen Gericht erhoben und innerhalb eines weiteren Monats begründet werden.

Wollen Sie

  • selbst einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft überprüfen lassen,
  • einen bereits getroffenen Beschluss anfechten oder
  • wurde etwa ein gefasster Beschluss gegen Ihren Willen angefochten?

Als Fachanwälte für Wohnungseigentumsrecht können wir Ihnen helfen. Wir beraten Sie zu Beschlüssen, zu der Frage Ihrer möglichen Handlungsalternativen und übernehmen die gerichtliche Vertretung bei einer Beschlussanfechtung.

Ihre Ansprechpartner zum Thema Beschlussanfechtung sind:

Beschlussanfechtung Düsseldorf

Damit aus einem kleinen Streit kein Großer wird.

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