Das Recht zur Beschlussfassung der Wohnungseigentümer ist in § 23 Absatz 1 des
Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (kurz: WEG)
geregelt.
Ein Beschluss der Wohnungseigentümer ist durch Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung wirksam. Dabei ist zunächst nicht von Bedeutung, ob z.B. formelle Mängel vorliegen. Ein Beschluss ist nur dann ungültig, wenn er gerichtlich angefochten und die Ungültigkeit durch ein Urteil festgestellt wird oder wenn er nichtig ist, weil er gegen zwingende Rechtsvorschriften verstößt.
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Beschluss gültig ist, ergeben sich jedoch viele Folgefragen:
Wichtig: Die Anfechtung des Beschlusses muss innerhalb eines Monates nach der Beschlussfassung bei dem zuständigen Gericht erhoben und innerhalb eines weiteren Monats begründet werden.
Wollen Sie
Als Fachanwälte für Wohnungseigentumsrecht können wir Ihnen helfen. Wir beraten Sie zu Beschlüssen, zu der Frage Ihrer möglichen Handlungsalternativen und übernehmen die gerichtliche Vertretung bei einer Beschlussanfechtung.
Ihre Ansprechpartner zum Thema Beschlussanfechtung sind:
Damit aus einem kleinen Streit kein Großer wird.