Der Verwalter hat jeweils für ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser muss folgendes ausweisen:
Über den Wirtschaftsplan beschließen die Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit.
Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, nach Abruf durch den Verwalter dem beschlossenen Wirtschafsplan entsprechende Vorschüsse zu leisten.
Der Verwalter hat eine jährliche Abrechnung (Jahresabrechnung) zu erstellen.
Haben Sie Fragen zum Wirtschaftsplan? Wir können wir Ihnen als Fachanwälte für Wohnungseigentumsrecht helfen und Ihre Fragen beantworten.
Ihr Ansprechpartner zum Thema Wirtschaftsplan ist:
Damit aus einem kleinen Streit kein Großer wird.