Flächenabweichungen Mietvertrag Düsseldorf

Flächenabweichungen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es unter Umständen einen Mangel darstellt, wenn die tatsächliche Fläche einer Wohnung oder eines Objektes von der vereinbarten Fläche abweicht.

Beträgt die Abweichung mehr als 10 % wird eine Gebrauchsbeeinträchtigung sogar vermutet.

In diesem Fall kann der Mieter in vielen Fällen die Miete entsprechend der prozentualen Abweichung für den unverjährten Zeitraum zurückfordern, was bis zu vier Jahre betreffen kann.

Auch kann eine Flächenabweichung entsprechende Konsequenzen für die Nebenkostenabrechnungen und die Mietkaution haben.

Ob diese Regelung und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Sie rechtlich betrifft, können wir als Anwälte für Mietrecht für Sie überprüfen.

Ihre Ansprechpartner zum Thema Flächenabweichungen sind:

Flächenabweichungen Mietvertrag Düsseldorf

Damit aus einem Kleinen Streit kein Großer wird.

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