Tod des Mieters

Tod des Mieters

Stirbt der Mieter, endet das Mietverhältnis nicht. Was genau gilt, wenn der Mieter stirbt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. wer Partei des Mietvertrages war und wer die Wohnung zum Zeitpunkt des Todes nutzte.

Der einfachste Fall ist, wenn beide Ehegatten/Lebenspartner Mieter waren und in der Wohnung ohne sonstige Dritte der gemeinsame Hausstand geführt wurde. In diesem Fall setzt sich das Mietverhältnis mit dem/der verbleibenden Mieter/in fort.

Damit endet aber auch alle Einfachheit, denn je nach Fallgestaltung gelten vollkommen unterschiedliche Regelungen.

So gelten jeweils andere Regeln, je nachdem ob mehrere Personen Mieter waren oder nur einer Vertragspartner war, je nachdem, wer in der Wohnung tatsächlich gelebt hat, in welchem Verwandtschaftsverhältnis diese Person zum Mieter stand, ob sie Untermieter oder Mieter war, ob es Erben gibt und ob diese einziehen wollen.

Es stellen sich in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von Fragen, nicht zuletzt, wenn der Mieter beispielsweise länger unerkannt verstorben ist und dadurch erhebliche Schäden eingetreten sind oder wenn die Polizei die Räume versiegelt.

  • Was gilt, wenn nur einer der Eheleute/Lebenspartner, den Mietvertrag unterschrieben hat?
  • Kann eine weitere Person nachträglich durch Einzug Vertragspartner geworden sein?
  • Was gilt, wenn der überlebende Ehegatte nicht in der Wohnung bleiben möchte, die Erben aber schon?
  • Wer gehört bei Tod des Mieters zum privilegierten Personenkreis?
  • Kann ein Eintrittsrecht vertraglich ausgeschlossen werden?
  • Was gilt wenn nur der Hauptmieter einen WBS (Wohnberechtigungsschein) für die Wohnung hatte?
  • Welche Kündigungsfristen gelten bei Tod des Mieters?
  • Für wen gilt das Sonderkündigungsrecht?
  • Muss schriftlich gekündigt werden und gegenüber wem?
  • Kann der Nachlassverwalter das Mietverhältnis kündigen und wenn ja mit welcher Frist?
  • Was gilt bei Erbausschlagung und/oder Dürftigkeitseinrede?
  • Wer zahlt die Miete bei Tod des Mieters?
  • Wer haftet dem Vermieter bei Tod des Mieters?
  • Wer räumt die Wohnung bei Tod des Mieters?
  • Wer muss die Wohnung renovieren, wenn der Mieter stirbt?
  • Wer bekommt die Kaution bei Tod des Mieters?
  • Wer entrümpelt die Wohnung bei Tod des Mieters?
  • Muss der Vermieter mit den Rechtsnachfolgern den Vertrag zu den alten Bedingungen fortsetzen oder kann er das Mietverhältnis kündigen?
  • Welche Frist gilt, wenn der Vermieter den oder die Rechtsnachfolger gar nicht oder nur teilweise kennt?
  • Muss der Vermieter einen Kündigungsgrund haben, um den Erben zu kündigen?
  • Kann der Vermieter von den Erben Kaution verlangen?
  • Was gilt im Gewerberaummietrecht bei Tod des Mieters?

Um die für Sie beste Verhaltensoption zu ermitteln, ist eine Prüfung der Rechtslage unerlässlich. Allerdings ist Eile geboten, da teilweise nur sehr kurze Zeitfenster für wenige Wochen bestehen, um die entsprechenden Rechte auszuüben.

Wir helfen Ihnen.

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Tod des Mieters

Damit aus einem kleinen Streit kein Großer wird.

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