Mietminderung Düsseldorf

Mängel / Mietminderung in Düsseldorf

Der Vermieter ist gemäß § 535 Absatz 1 BGB verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in gebrauchsfähigem Zustand zu überlassen und zu erhalten. Dies ist eine der Kardinalpflichten des Vermieters. Wenn die Mietsache in ihrem Gebrauch mehr als nur unerheblich beeinträchtigt ist, dann kann der Mieter die Miete gemäß § 536 Absatz 1 BGB mindern. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

  • Für welche Mängel gilt das Minderungsrecht?
  • Wann ist ein Mietmangel erheblich?
  • Welche Minderungshöhe ist angemessen? Um wieviel Prozent kann gemindert werden? Sind bereits Urteile in ähnlichen Fällen ergangen?
  • Kann die Mietminderung auf eine Mietminderungstabelle gestützt werden?
  • Sind Fristen zu beachten?
  • Darf der Mieter mindern, wenn der Vermieter schon Handwerker beauftragt hat?
  • Was gilt, wenn der Mangel von Anfang an vorhanden war und der Mieter den Mangel kannte?
  • Was gilt, wenn der Mangel von Anfang an vorhanden war und der Mieter ihn nicht kannte aber hätte erkennen können?
  • Mindert man von der Nettomiete (Grundmiete ohne Nebenkosten) oder von der Bruttomiete (Grundmiete zzgl. Betriebs- und Heizkosten).
  • Kann rückwirkend gemindert werden?
  • Wann verjähren Minderungsansprüche?
  • Wirken sich Minderungsrechte auch auf die Betriebskostenabrechnung aus?
  • Kann der Mieter auch wegen unterlassener Schönheitsreparaturen des Vermieters mindern? Gilt das auch bei vom Vermieter schlecht ausgeführter Schönheitsreparaturen?
  • Wie müssen geminderte Zahlungen beim Vermieter verbucht werden?
  • Was passiert mit Minderungsansprüchen, wenn die Miete erhöht wird? Wie berechnen sich die Minderungsansprüche nach der Mieterhöhung?
  • Muss der Mieter unter Vorbehalt zahlen?
  • Rechtfertigt Lärm eine Mietminderung?
  • Kann die Miete gemindert werden, wenn in der Wohnung Feuchtigkeit oder Schimmel auftreten?
  • Hat der Mieter bei Ausfall der Heizung im Winter einen Anspruch auf eine Ersatzwohnung?
  • Wie lange hat der Mieter einen Anspruch auf Minderung?
  • Können durch eine Mietminderung rechtliche Risiken entstehen?
  • Wir wirkt sich eine Mietminderung auf die Betriebskostenabrechnung aus?
  • Wir lange rückwirkend kann man mindern?
  • Können Minderungsansprüche verwirken oder auch wieder aufleben?
  • Kann der Mieter auch mindern, wenn der Vermieter den Mangel nicht verschuldet hat oder ihn nicht beheben kann?
  • Bringt es Vorteile für den Mieter bzw. Vermieter, wenn er mit der Durchführung bzw. mit der Abwehr von Minderungsansprüchen Rechtsanwälte und Fachanwälte für Mietrecht beauftragt?
  • Kann das Mietverhältnis während der Minderungszeit wegen rückständiger Mieten gekündigt werden?

Bei diesen und anderen Fragen können wir Ihnen als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Mietrecht helfen und die beste taktische Vorgehensweise für Ihre Situation finden und gemeinsam mit Ihnen abstimmen. Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Mietrecht beraten wir Sie gerne zu Ihren Fragen.

Ihre Ansprechpartner zum Thema Mängel / Mietminderung in Düsseldorf sind:

Telefon +49 (211) 200 500 00