In der Presse hört und liest man immer wieder von Grundsatzurteilen oder Gesetzesänderungen zur Frage, ob der Mieter renovieren muss. Aber was gilt in Ihrem Fall? Wen trifft die Renovierungsverpflichtung? Den Mieter oder den Vermieter?
Das entscheidet sich grundsätzlich auf Grund der Regelungen in Ihrem Vertrag und insbesondere danach, ob das, was dort vereinbart wurde, überhaupt rechtlich wirksam ist.
Fakt ist, der Vermieter kann auch heute noch wirksam vereinbaren, dass der Mieter renovieren muss, sogar bei Auszug in Form einer Endrenovierung. Die Wahl und damit Wirksamkeit der Formulierung ist allerdings hierbei entscheidend und nicht nur, ob die Mietsache bei Einzug renoviert oder unrenoviert übergeben wurde.
Ausgehend von Renovierungskosten für einen Maler von ca. 400,- € bis 500,- € pro Raum, kann die Wahl der Worte im Mietvertrag ganz erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Je nach Anzahl der im Umlauf befindlichen Vertragsmuster kann sich die Summe entsprechend auf einen stattlichen Betrag potenzieren.
Der Weg zum Rechtsanwalt und eine Beratung zu Schönheitsreparaturen und Renovierungsverpflichtung lohnt sich daher schnell. Vielleicht fragen Sie sich schon:
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Damit aus einem Kleinen Streit kein Großer wird.