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Rückgabe der Wohnung Düsseldorf
Rückgabe der Wohnung
Wenn das Mietverhältnis endet, stellen sich diverse Fragen zur Abwicklung. Nicht zuletzt die umfangreiche und teilweise widersprüchliche Rechtsprechung zur Verpflichtung zur Vornahme von Renovierungsarbeiten ist für Nicht-Juristen kaum zu durchschauen. Muss der Mieter jetzt renovieren oder nicht? Was ist mit den anderen Fragen, wie z.B.:
- Muss eine gemeinsame Übergabe stattfinden?
- Wenn ja, wann: am letzten Tag oder am Tag nach Beendigung des Mietverhältnisses? Was ist, wenn dieser Tag ein Sonntag ist, die Hausverwaltung sonntags nicht arbeitet?
- Wer darf oder sollte dabei sein?
- Wen muss der Mieter reinlassen?
- Was bedeutet das Übergabeprotokoll rechtlich für Sie?
- Muss gestrichen werden?
- Wenn nicht, muss der Mieter einen Anteil für die Renovierung zahlen?
- Was ist mit Dübellöchern in Wänden, Fliesen oder Fensterrahmen?
- Müssen Wohnung oder Fenster geputzt werden?
- Welche Beschädigungen muss der Mieter ersetzen?
- Kommt die Haftpflichtversicherung für diese Schäden auf?
- Muss der Mieter Wartungsarbeiten oder die Durchführung von Renovierungsarbeiten während der Mietzeit nachweisen?
- Bis wann muss die Kaution zurückgegeben werden, wenn noch eine Betriebskostenabrechnung aussteht?
- Wer kümmert sich um den Sperrmüll?
- Was gilt, wenn die Wohnung nicht einwandfrei zurückgegeben wird? Müssen Fristen gesetzt werden? Wie lange müssen solche Fristen sein? Wer zahlt für eventuelle Verzugsschäden?
- Muss der Mieter seine neue Adresse bekanntgeben?
Stellen Sie Ihre finanziellen Ansprüche auf ein sicheres Fundament und lassen Sie sich von uns zu diesen und anderen Fragen beraten. Gerne können wir Sie auch als Fachanwälte für Mietrecht bei Wohnungsübergaben persönlich begleiten oder diese sogar für Sie durchführen.
Ihre Ansprechpartner zum Thema Rückgabe der Wohnung sind: