Sie befinden sich hier: Rechtsgebiete » Mietrecht » Mängel / Mietminderung » Minderungsquoten im Mietrecht » Bauarbeiten Berlin
Baumaßnahmen in der Nachbarschaft sind als Mangel zu bewerten, wenn an dem vor einem Ladenlokal befindlichen Gehweg unter Einsatz eines Presslufthammers und eines Baggers Reparaturarbeiten durchgeführt werden.
LG Berlin
GE 03, 669