Sie befinden sich hier: Rechtsgebiete » Mietrecht » Mängel / Mietminderung » Minderungsquoten im Mietrecht » Bauarbeiten Düsseldorf
Durch einen U-Bahn Bau hervorgerufene Zugangsbehinderungen zu einem gewerblich genutzten Objekt stellen keinen Mietmangel dar, sofern der Zugang zum Ladenlokal nicht völlig versperrt ist.
LG Düsseldorf
IMR 12, 445