Sie befinden sich hier: Rechtsgebiete » Mietrecht » Mängel / Mietminderung » Minderungsquoten im Mietrecht » Wasserleitung Berlin
Eine Hauptwasserleitung verursacht Geräusche, weil sie nicht ausreichend isoliert ist (44 statt zulässigen 35 dB (A))
LG Berlin
MM 86, 116