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Bleibelastung im Trinkwasser weit über zulässigem Grenzwert, fließt das Wasser ab, fällt dieser auf ein tolerierbares Maß, steht das Wasser für kurze Zeit in der Leitung, ist die Belastung wieder gleich hoch (Minderungsquote ist davon abhängig, ob kleine Kinder in der Wohnung sind oder nicht)
AG Hamburg
ZMR 92, 26
WuM 92, 11