Sie befinden sich hier: Rechtsgebiete » Mietrecht » Mängel / Mietminderung » Minderungsquoten im Mietrecht » Nebenräume Köln
Mieter macht vom Mitnutzungsrecht an Wasch- und Trockenraum sowie Garten regelmäßig keinen Gebrauch, die Möglichkeit wird ihm genommen
LG Köln
WuM 93, 670