Sie befinden sich hier: Rechtsgebiete » Mietrecht » Mängel / Mietminderung » Minderungsquoten im Mietrecht » Wände Berlin
Aufenthalt in Küche, Wohn- und Schlafzimmer ist fast unmöglich, da die Räume ständig durchfeuchtet, modrig und von Schimmelpilz befallen sind, dauernder Aufenthalt ist nur in einem kleinen Zimmer möglich
LG Berlin
GE 91, 625