Bauarbeiten München

Mit der Durchführung von Bauarbeiten auf Nachbargrundstücken ist in der Regel zu rechnen. Die dadurch entstehenden Beeinträchtigungen sind ortsüblich. Welche Baumaßnahmen in dem dargestellten Sinne als ortsüblich anzusehen sind, bestimmt sich nach der Lage des Wohngrundstücks. In Großstädten muss, sofern nicht die besondere Lage etwas anderes nahelegt, auch mit Großbaustellen gerechnet werden. Dies gilt nicht nur für den Hochbau, sondern auch für Straßenbau und U-Bahn-Bau

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