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In der Nähe wird die vierte Elbtunnelröhre errichtet. Die Einfahrt zum Tunnel befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft – benachbarte Häuser sind abgerissen. Baulärm, vor der Terrasse im Abstand von 6 m ist ein Lärmschutzzaun errichtet.
LG Hamburg
WuM 01, 444